Pädagogische Arbeit

Hausregeln

Überall, wo viele Menschen zusammenkommen und zusammenleben, gibt es ordnende Gedanken und Regeln, die das Zusammenleben und die Bewältigung verschiedener Aufgaben erleichtern. Für alle Kinder, Eltern und Besucher unserer Kindertagesstätte gelten im Haus und auf unserem Gelände die nachfolgend ausgeführten Regeln und Ordnungen. Über allen einzelnen Bestimmungen steht die Absicht, die gegenseitigen Rechte und Pflichten zu wahren und wahrzunehmen und eventuell entstehende Meinungsverschiedenheiten friedlich und zivilisiert lösen zu können. Rücksichtnahme aufeinander – insbesondere auf Schwächere – und Respekt gegenüber den Mitmenschen sollen Gäste und Mitarbeiter beim Umgang miteinander leiten.

 

Öffnungszeiten

Unser Familienzentrum ist von montags bis freitags von 7.00 Uhr bis 17.00 Uhr geöffnet. Wir bitten darum die Kinder bis spätestens 8.30 Uhr in die Einrichtung zu bringen.  Eine spätere Zeit ist nur in Ausnahmefällen, z.B. Arztbesuch möglich. Die Kinder, die nach 9.00 Uhr gebracht werden, sollten nach Möglichkeit das Frühstück schon zu sich genommen haben.

Während der Schlafzeit von 12.00 Uhr bis 14.15 Uhr ist das Abholen der Schlafkinder nicht möglich.

 

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht beginnt mit der Übergabe des Kindes an die ErzieherInnen und endet mit der Übergabe an die Eltern, an sorgeberechtigte Personen oder andere abholberechtigte Personen ab einem Alter von 14 Jahren.

Bei Veranstaltungen mit Eltern vom Familienzentrum (Feste, Ausflüge etc.) liegt die Aufsichtspflicht bei den Eltern.

 

Regelung im Krankheitsfall

Sollte ein Kind einmal erkrankt sein, Urlaub machen oder aus anderen Gründen den Kindergarten nicht besuchen, sind die Eltern verpflichtet das Kind bis 8.30 Uhr abzumelden.

Bei Erkrankung des Kindes oder eines Familienmitgliedes an einer übertragbaren Krankheit nach §34 Infektionsschutzgesetz (z.B. Diphtherie, Keuchhusten, Masern, Hirnhautentzündung, Mumps, Röteln, Scharlach, Windpocken, ansteckende Bindehautentzündung, Verlausung, Krätze, infektiöse Gastroenteritis, Durchfall, Erbrechen...) ist die Kindergartenleitung unverzüglich zu unterrichten. Nach Erkrankung darf das Kind den Kindergarten erst dann wieder besuchen, wenn keine Ansteckungsgefahr mehr besteht. 

Bei sonstigen, nicht unter §34 Infektionsschutzgesetz fallenden Krankheiten ist das Kind zu Hause zu behalten. Bei Auftreten von so genannten „Magen-und Darminfektionen“ (Erbrechen und / oder Durchfall) darf das Kind erst 48 Stunden nach Abklingen der letzten Symptome die Einrichtung wieder besuchen. Bei Fieber muss das Kind 24 Stunden fieberfrei sein, bevor es wieder die Einrichtung besucht. (Fieber ab 38°C). Hier findet das Infektionsschutzgesetz Anwendung. Wenn ein Kind sich unwohl fühlt, geschafft/ müde wirkt und anhänglich ist oder eine sehr verschnupfte Nase hat, empfehlen wir, die Kinder ein bzw. mehrere Tage zu Hause zu lassen, um ihnen die Möglichkeit zu geben, sich richtig zu erholen. Zudem können die Eltern im Aushang an der Informationswand ersehen, welche Krankheiten gerade akut sind.

Stellen MitarbeiterInnen des Familienzentrums eine Erkrankung und/oder Fieber ab 38° des Kindes fest, sind wir verpflichtet, die Sorgeberechtigten zu informieren um ihr Kind umgehend aus der Kita abzuholen.

Dem Gesundheitsamt sind Kinder, die an bestimmten Krankheiten erkrankt sind, von unserer Seite meldepflichtig. 

Medikamente werden im Kindergarten nicht verabreicht. In Ausnahmefällen (chronische Erkrankungen) ist dies nach Absprache mit dem Träger und der Leitung sowie auf schriftliche Anweisung des Arztes und schriftliche Einwilligung der Erziehungsberechtigten möglich.

 

Informationen im Familienzentrum

Regelmäßig bekommen die Eltern von uns Post mit wichtigen ihrem Kind betreffenden Informationen, sowohl in Briefform als auch digital. Die Eltern sind dazu angehalten die Post regelmäßig zu lesen und ggf. zu beantworten.

 

Spielzeug

Das Spielzeug der Kinder sollte nach Möglichkeit nicht mit in den Kindergarten gebracht werden. Ausnahmen sind die von uns vorher angekündigten Spielzeugtage. Wir übernehmen keine Haftung für beschädigte bzw. verlorene Gegenstände.

Kuscheltiere und Tröster für die Schlafzeit der Kinder sind nach Absprache erlaubt.

 

Kindergartenkleidung/ Wechselkleidung

Die Kinder sollten strapazierfähige Kleidung tragen, die der Witterung und dem Kindergartenalltag entspricht und die sie selbständig an- und ausziehen können und schmutzig werden darf. Bei Kreativangeboten kann es trotz Tragen eines Kittels zu Verunreinigungen der Kleidung kommen, ebenso auf dem Außengelände.

Wir empfehlen den Eltern:

Bei Regen: Matschhose, wasserdichte Jacke, Gummistiefel

Im Winter: Schneeanzug oder Winterjacke mit Schneehose, Winterschuhe, Mütze, Schal und Fäustlinge

Im Sommer: Dem Wetter entsprechende Kleidung, Kopfbedeckung und Sonnencreme

Eine Tasche mit Wechselkleidung hilft uns kleine Missgeschicke des Kindes zu beheben.

Um Verwechselungen zu vermeiden ist eine Kennzeichnung der Kleidung und Schuhe/ Gummistiefel sehr zu empfehlen.

Um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten empfehlen wir den Eltern auf Jacken/ Pullover/ Mützen mit Schnüren und Kordeln und auf Schmuck wie Halsketten, lange Ohrringe zu verzichten.

 

Sonstige Hinweise

Alle Eltern, Besucher und das Personal sind verpflichtet die Eingangstür geschlossen zu halten.

Alle wichtigen Änderungen (Anschrift, Telefonnummer…) müssen uns unverzüglich mitgeteilt werden, damit im Falle eines Unfalls die Eltern erreicht werden können.

Fotos und Videoaufzeichnungen von Kindern, die nicht zur eigenen Familie gehören sind grundsätzlich aus Datenschutzgründen verboten.  

Die Feuerwehrzufahrt vor dem Tor ist von Fahrrädern und Autos freizuhalten.

Auf dem gesamten Gelände der Einrichtung ist das Rauchen verboten.