Kita

Rat der Tageseinrichtung

Der Rat der Tageseinrichtung besteht aus den Vertreterinnen und Vertretern des Elternbeirates, den pädagogischen Fachkräften und den Vertretern des Trägers. Der Rat der Tageseinrichtung tagt bis zu dreimal jährlich.

Die Aufgaben des Rates der Tageseinrichtung sind die Beratung der Grundsätze für die Erziehungs- und Bildungsarbeit, die Gewährleistung der erforderlichen räumlichen, sachlichen und personellen Ausstattung der Kindertageseinrichtung sowie die Vereinbarung von Kriterien für die Aufnahme von Kindern in die Einrichtung.