Elternbeirat
Der Elternbeirat besteht aus einem Mitglied und einem Stellvertreter pro Gruppe und vertritt die Interessen der Elternschaft gegenüber dem Träger und der Leitung der Einrichtung. Der Elternbeirat tagt bei Bedarf bis zu dreimal jährlich. Der Elternbeirat ist vom Träger über alle wesentlichen Fragen, die die Einrichtung betreffen, zu informieren. Die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Eltern, Träger und den pädagogischen Fachkräften soll dadurch gefördert werden.
Seit 2011 können alle Elternbeiräte der Kindertageseinrichtungen im Bereich des Kreisjugendamtes und dem Jugendamt den Jugendamtselternbeirat wählen. Dieser vertritt die Interessen von Eltern gegenüber den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Die einzelnen Jugendamtselternbeiräte wiederum wählen den Landeselternbeirat.